Sozialpädagogische Betreuung im Gemeinsamen Unterricht
SozialpädagogInnen im Jahrgang
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen arbeiten mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit im unterrichtlichen Bereich der Lerngruppe mit Gemeinsamem Unterricht. Die Unterrichtsführung obliegt jedoch den Klassen- und FachlehrerInnen der jeweiligen Lerngruppe. Die Aufgabenstellung der Sozialpädagoginnen und -pädagogen läßt sich am ehesten mit dem Begriff der “pädagogischen Assistenz” umschreiben.
Wünschenswert ist eine Doppelabdeckung des Unterrichts durch Lehrerstunden, damit die Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen ihren Aufgaben ohne feste Stundenzuweisung nach Bedarf während der Unterrichtszeit nachkommen können.
MitarbeiterInnen: Wolfgang Fischer-Spothelfer, Christina Unthan
Raum: H-Bau: H174